Kostenvoranschlag / Kurzgutachten
Nicht immer muss es bei einem Unfall ein Gutachten sein, um die Schadenshöhe festzulegen. Unser Sachverständiger für NRW hilft Ihnen weiter.
Kurzgutachten / Kostenvoranschlag
Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug und wissen nicht, ob für die Schadensregulierung ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten benötigt wird? Dann lassen Sie sich von uns, als Ihrem kompetenten Sachverständiger für NRW mit jahrelanger Erfahrung, kostenlos beraten.
Ein Kostenvoranschlag fällt im Haftpflicht-Schadensfall nur an, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt (dies beinhaltet Schäden bis 750 €).
Da der Schadenshöhe hier eine entscheidende Bedeutung zukommt, sollte man die Beurteilung und genaue Bewertung der Schadenshöhe in jedem Fall dem freien und unabhängigen Sachverständigen überlassen.
Denn einige Beschädigungen wie zum Beispiel Kratzer, die auf den ersten Blick harmlos wirken und leichtfertig als Bagatellschaden bezeichnet werden, liegen bei einer genaueren Betrachtung über dem festgelegten Wert von 750 €. Aus diesem Grund ist die fachgerechte Beurteilung des Schadens von Sachverständiger für Sie als Geschädigten sehr wichtig.
Vorteile eines Kurzgutachtens
Ein Kurzgutachten liefert Ihnen durch die unabhängige und sorgfältige Dokumentation der Schäden zahlreiche Vorteile. Der KFZ-Sachverständige sichert alle Beweise und dokumentiert Sie in einem sachlichen ausführlichen Kurzgutachten, dass Sie sowohl gegenüber der gegnerischen Versicherung als auch vor Gericht als starkes Argument nutzen können. Es enthält Fotos und Skizzen sowie klare Formulierungen, die als sachliche Argumente dienen können. In Grenzfällen ist es ein wichtiges Werkzeug, um einen scheinbaren Bagatellschaden, der deutlich schwerer ausgefallen ist, als großen Schaden anerkennen zu lassen.
Von einfachen Kurzgutachten bis zu komplexen Wertgutachten sind wir der passende Ansprechpartner.