Kfz-Gutachten: Wichtige Schritte nach einem Unfall
Jeder Autounfall ist ärgerlich. Wenn es bei Ihnen zu einem Verkehrsunfall mit Blechschaden gekommen ist, so ist es stets ratsam, ein paar grundlegende Schritte zu befolgen, die weiteren Ärger vermeiden können. Wir, die
Expert KFZ GUTACHTEN aus Gelsenkirchen, haben Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall einmal zusammengefasst. Wenden Sie sich bei weiteren
Fragen gerne direkt an unser Team.

Gutachter suchen, Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren
In einem ersten Schritt sollten Sie einen Kfz-Gutachter ausfindig machen, der sich Ihren Wagen zeitnah anschauen kann. Rufen Sie hierzu bei einem Sachverständigenbüro in Ihrer Nähe – bzw. bei einem Sachverständigen Ihres Vertrauens – an. Ihr Sachverständigenbüro wird sich in der Folge um alles Weitere kümmern.
Begutachtung Ihres Fahrzeuges und Beratung
Je nach Schwere des Unfalls muss die Untersuchung bereits am Unfallort stattfinden. Ihr Kfz-Gutachter sichert hier vor Ort Beweise und dokumentiert den entstandenen Schaden. Sämtliche Informationen werden zu diesem Zeitpunkt aufgenommen, um eine schnelle Regulierung des Schadens gewährleisten zu können. Im Anschluss erhalten eine Beratung in Bezug auf den weiteren Ablauf sowie zu Ihren Möglichkeiten der Schadensregulierung.
Einschätzung des Schadens an Ihrem Fahrzeug
In einem nächsten Schritt werden sämtliche Fragen geklärt, die mit der Schwere des Unfalls zusammenhängen. Natürlich besprechen wir mit Ihnen, ob Ihr Fahrzeug noch fahrsicher ist, ob Sie einen Gebrauchtwagen benötigen usw.
Die Höhe des Schadens an Ihrem Wagen
Die Kfz-Gutachter eines Sachverständigenbüros ermitteln alle Werte zur Erstellung des Gutachtens. Erst zu diesem Zeitpunkt lässt sich festlegen, wie die Schadenregulierung an Ihrem Auto aussehen wird. Das in der Folge erstellte Gutachten wird automatisch an alle nötigen Stellen weitergeleitet, sodass Sie sich um nichts Weiteres kümmern müssen.
Die Regulierung des Schadens
Wünschen Sie eine Reparatur an Ihrem Auto, so können Sie Ihr Fahrzeug in Ihrer bevorzugten Werkstatt reparieren lassen. Die Kosten können direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Alternativ können Sie sich bei einem Totalschaden auch das Ihnen zustehende Geld auszahlen lassen.
Wurde der Schaden bereits behoben?
Sind Sie bereits tätig geworden, bevor Sie sich an einen Kfz-Sachverständigen gewendet haben? Sollten Sie den Schaden an Ihrem Auto selbst repariert haben, so erstellt Ihnen unser Büro bei einer fach- und sachgerechten Ausführung eine Reparaturbestätigung. Auf diese Weise haben Sie bei einem weiteren Schaden einen Beweis, dass Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an unser Team in Gelsenkirchen. Wir beraten Sie stets kompetent und gewissenhaft.